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Health Care 4.0. goes Mobile

Unser Projekt „Health Care goes Mobile 4.0.“ möchte die Integration von ausländischen Pflegefachkräften (Krankenschwestern und –pfleger sowie PflegehelferInnen) verbessern.

Pflegeeinrichtungen, die Pflegefachkräfte aus dem Ausland rekrutieren, berichten, dass selbst Fachkräfte mit einem Abschluss im Gesundheitsbereich meist nicht ausreichend für den Arbeitsalltag im neuen Zielland qualifiziert sind. Dies liegt daran, dass sich die Anforderungen und der Arbeitsalltag in Pflegeeinrichtungen von Land zu Land unterscheiden.

Neu zugewanderte Krankenschwestern und -pflegern sehen sich daher mit Schwierigkeiten bei der reibungslosen Integration in die Arbeitswelt des neuen Heimatlandes konfrontiert. Darüber hinaus behindern kulturelle Kompetenzen – ein besonders sensibles Thema im Pflegesektor – zusammen mit ausreichenden berufsbezogenen Sprachkenntnissen die reibungslose Integration der ausländischen Fachkräfte.

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Unser Projekt zielt daher darauf ab, die Qualifikationslücke zwischen den theoretischen Qualifikationen der neu angekommenen ausländischen Fachkräfte und den Anforderungen der Pflegeeinrichtungen des neuen Heimatlandes zu schließen und dabei auch berufsbezogene Sprachkenntnisse und fehlende interkulturelle Kompetenzen sowie motivierende Aspekte, die eine bessere Integration und ein effizienteres Onboarding der neu angekommenen Fachkräfte ermöglichen, zu vermitteln.

Hierfür entwickeln wir zunächst ein Curriculum, dass dann in eine Mobile App übersetzt wird, damit eine effiziente und ortsunabhängige Lösung für die Integration und das Onboarding von ausländischen Pflegefachkräften, zur Verfügung steht.

Das Projektkonsortium setzt sich aus vier Partnern aus Deutschland, Österreich, Griechenland und Zypern zusammen. Geleitet wird das Projekt von Europcare. Nähere Informationen über die Partner können Sie hier finden.

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Dieses Projekt (Projektnr.: 2021-1-DE02-KA220-VET-000029482) wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.